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Dienst 2019

Waldbrandverordnung tritt in Kraft

Waldbrandverordnung TullnWie schon im Vorjahr stöhnt Niederösterreich bereits früh im Jahr unter massiver Trockenheit. Unter dem fehlenden Regen leiden nicht nur Land- und Forstwirte. Auch die Gefahr für Flur- und Waldbrände ist angesichts der fehlenden Feuchtigkeit enorm.

Laut einer Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Tulln ist daher ab sofort das Rauchen sowie jegliches Feuerwentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten. Die Freiwilligen Feuerwehren bitten alle Mitbürger dem im Sinne der Sicherheit Folge zu leisten.



Information

pdfWaldbrandverordnung-Tulln.pdf174.64 KB

 

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